KaufvertragÜbereignung von Sachenn oder Rechten gegen Geld (BGB §§ 433-514)
TauschvertragGegenseitige Übereignung von Sachen oder Rechten (BGB § 515)
WerkvertragVerrichtung einer bestimmten Arbeit durch einen Dritten (BGB §§ 631-650)
WerklieferungsvertragNeben der Arbeit (siehe Werkvertrag) liefert der Unternehmer auch das Material (BGB § 651)
Dienstvertrag, Arbeitsvertrag
Leistung von Diensten (§§ 611-630)
GesellschaftsvertragRegelung der Zusammenarbeit von Gesellschaftsteilhabern (BGB §§ 705-740, AktG § 16, GmbHG § 2,..)
LeihvertragUnentgeltliche Überlassung von beweglichen Sachen oder Grundstücken zum Gebrauch; später Rückgabe derselben Gegenstände (BGB §§ 598-605)
DarlehensvertragEntgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von (vertretbaren) Sachen zum Verbrauch; später Rückgabe gleichartiger Dinge (BGB §§ 607-610)
MietvertragEntgeltliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch (BGB §§ 535-580)
PachtvertragEntgeltliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch und Fruchtgenuss (BGB §§ 581-597)