Kaufvertrag
Übereignung von Sachenn oder Rechten gegen Geld (BGB §§ 433-514)
Tauschvertrag
Gegenseitige Übereignung von Sachen oder Rechten (BGB § 515)
Werkvertrag
Verrichtung einer bestimmten Arbeit durch einen Dritten (BGB §§ 631-650)
Werklieferungsvertrag
Neben der Arbeit (siehe Werkvertrag) liefert der Unternehmer auch das Material (BGB § 651)
Dienstvertrag, Arbeitsvertrag
Leistung von Diensten (§§ 611-630)
Gesellschaftsvertrag
Regelung der Zusammenarbeit von Gesellschaftsteilhabern (BGB §§ 705-740, AktG § 16, GmbHG § 2,..)
Leihvertrag
Unentgeltliche Überlassung von beweglichen Sachen oder Grundstücken zum Gebrauch; später Rückgabe derselben Gegenstände (BGB §§ 598-605)
Darlehensvertrag
Entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von (vertretbaren) Sachen zum Verbrauch; später Rückgabe gleichartiger Dinge (BGB §§ 607-610)
Mietvertrag
Entgeltliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch (BGB §§ 535-580)
Pachtvertrag
Entgeltliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch und Fruchtgenuss (BGB §§ 581-597)
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