2005-09-26

Vertragsarten

Kaufvertrag
Übereignung von Sachenn oder Rechten gegen Geld (BGB §§ 433-514)
Tauschvertrag
Gegenseitige Übereignung von Sachen oder Rechten (BGB § 515)
Werkvertrag
Verrichtung einer bestimmten Arbeit durch einen Dritten (BGB §§ 631-650)
Werklieferungsvertrag
Neben der Arbeit (siehe Werkvertrag) liefert der Unternehmer auch das Material (BGB § 651)
Dienstvertrag, Arbeitsvertrag
Leistung von Diensten (§§ 611-630)
Gesellschaftsvertrag
Regelung der Zusammenarbeit von Gesellschaftsteilhabern (BGB §§ 705-740, AktG § 16, GmbHG § 2,..)
Leihvertrag
Unentgeltliche Überlassung von beweglichen Sachen oder Grundstücken zum Gebrauch; später Rückgabe derselben Gegenstände (BGB §§ 598-605)
Darlehensvertrag
Entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von (vertretbaren) Sachen zum Verbrauch; später Rückgabe gleichartiger Dinge (BGB §§ 607-610)
Mietvertrag
Entgeltliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch (BGB §§ 535-580)
Pachtvertrag
Entgeltliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch und Fruchtgenuss (BGB §§ 581-597)

2005-09-24

Grundsätze ordnungsmäßiger Modellierung (GoM)

Grundsatz der Richtigkeit
Grundsatz der Relevanz
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Grundsatz der Klarheit
Grundsatz der Vergleichbarkeit
Grundsatz des systematischen Aufbaus

2005-09-11

IT-Architektur Standards

Man nennt sie "Referenzmodelle" oder "Ordnungsrahmen"; es sind Ansätze für die Planung und Fortschreibung von Modellen. Hier wollen wir uns die einschlägigen für IT-Architektur vergegenwärtigen:
- Zachman Framework -> www.zifa.com
- Model Driven Architecture (MDA) -> http://www.omg.org/mda/index.htm
- TOGAF -> http://www.opengroup.org/architecture/
- IT City Planning
- GERAM: Generalised enterprise-reference architecture and methodologies (ISO 15704) -> http://www.mel.nist.gov/sc5wg1/gera-std/15704fds.htm
- Department of Defense Architecture Framework (DoDAF) -> http://www.defenselink.mil/nii/doc/DoDAF_v1_Volume_I.pdf

2005-09-01

single sign on

...und merken wollte ich mir, die Active Directory Federation Services (ADFS). Mit einem SAML-Token wird ein Partner zur Anmeldung auf den Web-Applikationen berechtigt (geht nicht für File- und Printdienste des Servers).
Der Dienst ist neu im Windows Server 2003 R2 eingebaut.
Die Dienste vom Microsoft Identity Integration Server 2003 (MIIS) sind deshalb nicht überflüssig geworden.

weiterführende Website: entmag